Der Begriff der Verantwortung ist in der Sprache des Öffentlichen Rechts allgegenwärtig. Jan Henrik Klement untersucht die heuristischen und symbolischen Funktionen von 'Verantwortung' ebenso wie ihre Bedeutung als Rechtsbegriff im engeren Sinne. Indem er den Weg des Begriffs in den juristischen Diskurs beschreibt, beleuchtet er zugleich Grundlagen des eigenen Fachs und verteidigt den Anspruch auf eine spezifisch juristische Rationalität der Rechtsfindung.
Den Begriff der Verantwortung stellen die einen als "großes Wort" (Di Fabio) in den Mittelpunkt des modernen Rechtssystems; andere kritisieren ihn als "endemisch" und zu unbestimmt. In der Philosophie ist eine "Kritik der Verantwortung" schon geschrieben. Im Recht hingegen fehlte es bislang an einer monographischen Rekonstruktion der Karriere des Begriffs. Jan Henrik Klement zeigt, daß Verantwortung kein neuer Grundbegriff des Öffentlichen Rechts ist, sondern sich auf bekannte Grundbegriffe wie Erlaubnis, Pflicht, Zuständigkeit, Kompetenz und Befugnis zurückführen läßt. Verantwortung ist allerdings ein Brückenbegriff zwischen diesen formalen Kategorien, wie sie inhaltlich ein Brückenbegriff zwischen Recht, Moral und Politik ist und modal die Grenze zwischen Faktizität und Normativität mitunter überspielt. Als heuristischer und als symbolischer Rechtsbegriff sowie als Rechtsbegriff im engeren Sinne ist Verantwortung ein Leitbegriff der Evolution des Öffentlichen Rechts. Um das zu zeigen, verbindet der Autor rechtsphilosophische und rechtstheoretische Ansätze mit anwendungsorientierter Rechtsdogmatik. Er befaßt sich unter anderem mit der Verantwortlichkeit im Gefahrenabwehrrecht, der Produktverantwortung, der Eigenverantwortung in der kommunalen Selbstverwaltung, der Umweltverantwortung, der Gewährleistungsverantwortung, der Gemeinwohlverantwortung, dem verwaltungswissenschaftlichen Diskurs über Verantwortungsteilung und mit Regierungsverantwortung, einem zentralen Begriff der Osho- und Glykol-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Ein Schwerpunkt ist die Analyse der Funktionen des Verantwortungsbegriffs in der Grundrechtsdogmatik.