Ob ein Computerspiel Spielfreude vermittelt, wird durch die Qualität des Spielsystems entscheidend mitbestimmt. Ob für Spielsysteme urheberrechtlicher Schutz in Betracht kommt, ist jedoch trotz praktischer Gefährdungskonstellationen weithin ungeklärt. Phillip Hofmann nimmt diese Situation zum Anlass, um grundlegend zu untersuchen, ob das Urheberrechtsgesetz kreative Systeme und Konzepte schützen kann und sollte.
Whether or not a computer game is fun to play is partly down to the quality of its game system. But are these systems copyrightable and would applying property rights to them act as a creative incentive or indefensible impediment? Despite lively debates and practical clashes, this crucial question remains unanswered. Phillip Hofmann seizes the initiative to investigate if copyright law can and should protect creative systems and concepts. Die Debatte um die Schutzfähigkeit gedanklicher Inhalte nach UrhG wird seit Langem lebhaft geführt. Phillip Hofmann fokussiert mit dem Computerspielsystem einen potenziellen Schutzgegenstand von großer praktischer Bedeutung: Das Spielsystem eines Computerspiels ist oft dessen wesentliches Qualitätsmerkmal und bedeutender Faktor der Kundenbindung. Ist es vor diesem Hintergrund zulässig, das erfolgreiche Spielsystem der Konkurrenz zu übernehmen, um es eingekleidet in eine andere audiovisuelle Darstellung und auf Basis eines neu geschriebenen Programms zu vermarkten? In Zusammenhang mit dieser zentralen Frage diskutiert der Autor aus einer interdisziplinären Perspektive zahlreiche Aspekte von grundsätzlicher Bedeutung: Ist ein Schutzrecht am Computerspielsystem wohlfahrtsökonomisch überhaupt wünschenswert? Überzeugt die traditionelle Abgrenzung der schutzfähigen Form vom schutzlosen Inhalt gegenüber einer Abgrenzung von Idee und Ausdruck bei inhaltlich-konzeptionellem Werkschaffen? Behandelt das UrhG auf Unterhaltung angelegte Systeme anders als solche praktisch-funktionaler Art?