Verändernde Werknutzungen stellen das Urheberrecht seit jeher vor die Herausforderung, die äußeren Grenzen des urheberrechtlichen Schutzbereichs zu definieren. Ausgehend von den Auslegungsgrundsätzen des europäischen Urheberrechts wird für die besondere Werkkategorie der Computerprogramme ein konkreter Lösungsvorschlag für die Abgrenzung von zustimmungspflichtiger Umarbeitung und zustimmungsfreier Nutzung erarbeitet.
Verändernde Werknutzungen stellen das Urheberrecht seit jeher vor die Herausforderung, eine Trennlinie zwischen "gewünschter Inspiration" und "unerwünschter Imitation" zu ziehen, mithin die äußeren Grenzen des urheberrechtlichen Schutzbereichs im Lichte eines angemessenen Interessenausgleichs zu definieren. Ihre Bewertung bewegt sich dabei nicht nur im Spannungsverhältnis zwischen nationalem und europäischem Recht, sondern muss im Falle der verändernden Nutzung von Computerprogrammen zugleich die Besonderheiten dieser Werkart und die Zielsetzungen des bereichsspezifischen Regelungsregimes berücksichtigen. Ausgehend von den Ansätzen einer funktionalen, schutzgegenstandsbezogenen Auslegung der Verwertungsrechte wird eine marktbezogene Abgrenzung von zustimmungspflichtiger Umarbeitung und zustimmungsfreier Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Programmcode vorgeschlagen.
Inhaltsverzeichnis
Einführung
Erster Teil: Unionsrechtliche Harmonisierung und angemessener Interessenausgleich
Kapitel 1: Rechtlicher Rahmen des urheberrechtlichen Programmschutzes
Kapitel 2: Angemessener Interessenausgleich und spezifischer Schutzgegenstand des Urheberrechts
Zweiter Teil: Verändernde Werknutzungen und der urheberrechtliche Status quo
Kapitel 3: Die Behandlung verändernder Werknutzungen im deutschen und europäischen Urheberrecht
Dritter Teil: Wege zum angemessenen Interessenausgleich bei verändernden Nutzungen von Computerprogrammen
Kapitel 4: Die Behandlung verändernder Übernahmen bei Computerprogrammen
Kapitel 5: Schutzgegenstandsbezogene Auslegung des Umarbeitungsrechts?
Kapitel 6:Vorschlag eines schutzgegenstandsbezogenen Auslegungskriteriums für das Umarbeitungsrecht
Kapitel 7: Einordnung des Definitionsvorschlags in das Schutzsystem des Urheberrechts und Ausblick
Zusammenfassung in Thesen