Die grundgesetzliche Drittwirkung wird überwiegend als positive Errungenschaft wahrgenommen. Christopher Unseld zeigt anhand der Rechtsprechung des US Supreme Court und anknüpfend an Foucaults Gouvernementalitätsschriften, dass sich dies keinesfalls von selbst versteht. Seine These nährt daher Zweifel, ob die horizontalwirkungsfreundliche Haltung des EuGH eine positive Wendung des europäischen Verfassungsprojekts ist.
The German third-party effect of fundamental rights ("Drittwirkung") is predominantly perceived as a positive achievement. Christopher Unseld shows, by leaning on Foucault's theory on governmentality and recapitulating the US Supreme Court's "state action doctrine", that this is by no means self-evident. His thesis raises doubts as to whether the CJEU's seemingly progressive horizontal effect jurisprudence truly represents a positive twist on the European constitutional project. Die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung zur grundgesetzlichen Drittwirkung von Grundrechten nimmt für sich in Anspruch, den Schutz des Individuums vor einer unangemessenen Ausbeutung durch wirtschaftlich übermächtige Akteure auszuweiten. Sie sieht sich deswegen als Gegenspielerin eines ungezügelten Vorrangs der Ökonomie. Dieser Annahme stellt sich Christopher Unseld entgegen. Nach seiner These befeuert die unbeschränkte Horizontalwirkung von Grundrechten eine ökonomisch imprägnierte Abwägung. Indem das Recht unser Leben rational durchdekliniert, wird es zu einer im Allgemeinen nicht mehr greifbaren Masse. Dies verdeutlicht der Autor auf Grundlage der Gouvernementalitätsschriften Michel Foucaults einerseits und eines ausführlichen Rechtsvergleichs - mit der Rechtsprechung des US Supreme Court und des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) - andererseits. Die abwägungs- und horizontalwirkungsfreundliche Rechtsprechung des EuGH erscheint dabei in einem neuen Licht.