Die Hochzonung von Entscheidungsbefugnissen auf völkervertragliche Gremien in bilateralen Abkommen der Europäischen Union stellt für das Unionsverfassungsrecht eine ernstzunehmende Herausforderung dar. Ihre Bewältigung gelingt mithilfe eines Legitimationsmodells, das den unionsrechtlichen Maßstab für Befugnisdelegationen festlegt und der Übertragung wesentlicher Befugnisse Grenzen setzt.
In den vergangenen Jahren lässt sich eine deutliche Zunahme bilateraler völkerrechtlicher Verträge beobachten, die Gremien mit eigenen Entscheidungsbefugnissen einrichten. Ein wichtiges Beispiel für diesen Institutionalisierungsprozess sind Freihandelsabkommen der Europäischen Union. Je nach Ausgestaltung stellen sich unterschiedliche Legitimationsfragen, die umso drängender werden, je weitreichender die Entscheidungsbefugnisse sind. Diese Legitimationsproblematik analysiert Franziska Hobmaier aus der Perspektive des Unionsrechts und entwickelt ein Legitimationsmodell für Entscheidungen durch Vertragsorgane in bilateralen Verträgen der Europäischen Union. Sie zeigt auf, dass ein angemessener Ausgleich zwischen dem Bedürfnis nach effektiver Mitwirkung im Völkerrecht und der hinreichenden Beteiligung legitimationsstiftender Organe an Gremienentscheidungen geschaffen werden kann.