Wer eine Leistung erbringt, mo chte sich ggf. auf "Leistungsschutzrechte" stu tzen ko nnen. Sie sollen wie verwandte Schutzrechte die Interessen der Leistenden mit denen anderer Akteure in einen angemessenen Ausgleich bringen. Die Einfu hrung neuer Leistungsschutzrechte wird ebenso stark begehrt wie kritisiert, so auch im Fall des "Leistungsschutzrechts fu r Presseverleger". Nils Christian Anger gibt Antworten auf drängende Fragen zu diesen Rechten.
Der ausübende Künstler, der Tonträger- oder Datenbankhersteller - sie alle werden durch sogenannte "verwandte Schutzrechte" im Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt. Diese Rechte sollen die Interessen der Leistenden mit denen anderer Akteure in Ausgleich bringen. Neue Leistungsschutzrechte werden begehrt, bestehende erfahren Kritik - etwa das "Leistungsschutzrecht für Presseverleger". Nils Christian Anger arbeitet die Charakteristika solcher Rechte sowie die Vorgaben für die Schaffung weiterer Leistungsschutzrechte heraus - gerade auch mit Blick auf den europäischen Harmonisierungsprozess. Dabei legt er einen Fokus auf die Struktur verwandter Schutzrechte und das Leistungsschutzrecht für Presseverleger.