Die Debattenkultur in den Volksvertretungen hat sich verändert. Wie haben die Sitzungsleitungen mit Beleidigungen, Hatespeech und Demonstrationen im Plenarsaal umzugehen? Wie weit reicht der Schutz der parlamentarischen Redefreiheit in Europa? Mit dieser Problematik befasst sich Thomas Johannes Kemper rechtsvergleichend im Hinblick auf den Deutschen Bundestag, die französische Nationalversammlung und das Europäische Parlament. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Redefreiheit nicht nur im freien und repräsentativen Mandat, sondern auch im Grundrecht der Meinungsfreiheit im Sinne des Art. 10 EMRK verortet ist. Er definiert den Anwendungsbereich der persönlichen Ehre, der Aufrechterhaltung der Ordnung sowie der parlamentarischen Funktionsfähigkeit und der Würde des Parlaments als Schranken dieses Rechts und entwickelt Kriterien zur Überprüfung der Verhältnismäßigkeit von Disziplinarmaßnahmen der Sitzungsleitung.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Teil: Rechtliche Grundlagen der parlamentarischen Redefreiheit
1. Kapitel: Redefreiheit in Bundestag und Assemblée Nationale als Statusrecht
2. Kapitel: Redefreiheit nationaler Abgeordneter als besondere Ausprägung der Meinungsfreiheit gemäß Art. 10 EMRK
3. Kapitel: Redefreiheit im Europäischen Parlament als Statusrecht?
4. Kapitel: Redefreiheit der Mitglieder des Europäischen Parlaments als besondere Ausprägung der Meinungsfreiheit gemäß Art. 11 GRCh
2. Teil: Rechtliche Grenzen der parlamentarischen Redefreiheit
5. Kapitel: Allgemeine Grundsätze
6. Kapitel: Schutz gesellschaftsbezogener Rechtsgüter
7. Kapitel: Schutz parlamentsbezogener Rechtsgüter
8. Kapitel: Redefreiheit im Parlamentsfernsehen
3. Teil: Rechtsschutz gegen parlamentarische Disziplinarmaßnahmen
9. Kapitel: Recht auf eine wirksame Beschwerde gemäß Art. 13 iVm Art. 10 EMRK
10. Kapitel: Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gemäß Art. 47 Abs. 1 GRCh
Schlussbetrachtung