Mit dem Zivilprozess steht dem Einzelnen ein staatliches Instrument zur verbindlichen Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche zur Verfügung. Seine Natur als allgemeiner Streitlösungsmechanismus spricht für Typisierung - seine Funktion legt hingegen eine stärkere Betonung der Parteiinteressen nahe. Die Beurteilung zulässiger Verfahrensgestaltung bleibt damit stets der (Einzelfall-)Abwägung überlassen.
Meik Thöne zeigt im Spannungsfeld zwischen individueller Selbstbestimmung und prozessualer Rigidität die Grenzlinien zulässiger Verfahrensdisposition auf. Er formuliert die These, dass die prozessuale "Form" trotz ihres angeblich zwingenden Charakters vielfältigen (Um-)Gestaltungen zugänglich ist. Die Betrachtung der einzelnen Fälle zulässiger Verfahrensdisposition offenbart dabei zwei bestimmende und mitunter eng verbundene Faktoren: das Ziel effizienter Verfahrensgestaltung und die Gewährleistung rechtsstaatlicher Garantien. Sie können zur Notwendigkeit staatlicher Typisierung (und damit indisponibler Regelung) führen, aber ebenso die Maßgeblichkeit privatautonomer Einflussnahme nahelegen. Dementsprechend versucht der Autor, die Gebote und Grenzen dieser Maßgaben zu bestimmen und sie unter Einbeziehung rechtsvergleichender Betrachtungen und spezifischer Verfahrenssituationen harmonisch in das bestehende System einzupassen.
Inhaltsverzeichnis
§ 1. Ausgangslage
§ 2. Gang der Untersuchung
§ 3. Prozessrecht und Privatautonomie
§ 4. Gerichtsstandsvereinbarung und Zuständigkeit
§ 5. Anerkenntnis und Verzicht
§ 6. Schiedsvereinbarung und Schiedsverfahren
§ 7. Gerichtlicher Vergleich und vollstreckbare Urkunde
§ 8. Abreden über die Klagbarkeit und die Zulässigkeit der Klage
§ 9. Abreden über das anwendbare Prozessrecht (Lex-fori-Grundsatz)
§ 10. Dispositionen über Tatsachen und präjudizielle Rechtsverhältnisse
§ 11. Abreden über die Beweiserhebung und -würdigung
§ 12. Vereinbarung eines Scheinprozesses
§ 13. Abreden über die Rechtskraft
§ 14. Gemeinsame Summe
§ 15. Rechtsvergleichende Betrachtung
§ 16. Privatautonomie
§ 17. Öffentliches Interesse
§ 18. Prozessökonomie
§ 19. Schlussfolgerung
§ 20. Ergebnis