Die integrierte Vorhabengenehmigung ist ein neuer Zulassungstyp für umweltrelevante Vorhaben, der die bestehenden Zulassungen des zersplitterten deutschen Umweltrechts zusammenführt. Britta Welke analysiert das Konzept dieses Zulassungsinstruments sowie seine materiell- und verfahrensrechtlichen Strukturen.
"Ein Projekt - eine Behörde - ein Verfahren - eine Entscheidung" - so stellte Sigmar Gabriel als Umweltminister die integrierte Vorhabengenehmigung als zentralen Bestandteil des geplanten Umweltgesetzbuchs (UGB) vor. Bei der integrierten Vorhabengenehmigung handelt es sich um einen neuen einheitlichen Zulassungstyp für umweltbedeutsame Vorhaben. Mit ihr sollen die bestehenden Zulassungen des deutschen Umweltrechts zusammengeführt und harmonisiert werden. Britta Welke analysiert vor dem Hintergrund der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben für einen integrierten Umweltschutz das Konzept dieser Genehmigung sowie ihre materiell- und verfahrensrechtlichen Strukturen. Aus einer Darstellung der Rezeption der integrierten Vorhabengenehmigung wird deutlich, wie es letztlich 2009 zum Scheitern des UGB kam, und auch, wie dieses Zulassungsinstrument jede künftige Kodifikation des Umweltrechts prägen muss.