Verfassungsrechtliche Verschuldungsverbote lösen das Problem übermäßiger Staatsverschuldung nicht. Hilde Neidhardt zeigt auf, dass die Verfassungsgerichte aufgrund der Besonderheiten des Staatsschuldenrechts letztlich weder berechtigt noch in der Lage sind, eine dauerhafte Selbstbindung des Haushaltsgesetzgebers zum Schutze zukünftiger Generationen sicherzustellen.
Die Föderalismusreform II hat die Verschuldungsgrenzen für Bund und Länder verschärft und damit den Verfassungsgerichten als Kontrollinstanzen die Verantwortung für eine generationengerechte staatliche Kreditaufnahme übertragen. Allerdings bestehen spezifische Wirkungsbeschränkungen der Rechtsprechung im Bereich des Staatsschuldenrechts, die Hilde Neidhardt auf der Grundlage einer Analyse der Rechtsprechung zu den bisherigen Verschuldungsgrenzen aufzeigt. Vor diesem Hintergrund wird sich das Problem der dauerhaften Selbstbindung des demokratisch gewählten Haushaltsgesetzgebers voraussichtlich weder durch strengere Normen noch durch weitergehende verfassungsgerichtliche Kontrollbefugnisse lösen lassen. Entscheidend ist vielmehr, ob es gelingt, eine neue "Kultur des Schuldenmachens" zu etablieren. Gemessen an diesem Maßstab fällt die Bewertung der Föderalismusreform II zurückhaltend aus.