Das Konzept der Nachhaltigen Entwicklung, wie es 1987 von der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung (Brundtland-Kommission) erarbeitet wurde, ist heute als Leitbild und Rechtsbegriff fester Bestandteil von Politik und Recht. Doch was genau ist damit gemeint und welche Bedeutung kommt dem Konzept als Rechtsbegriff zu? Kann ein so offener Begriff wie derjenige der Nachhaltigen Entwicklung im Recht überhaupt Anwendung finden? Welcher normative Aussagegehalt dem Nachhaltigkeitskonzept innewohnt, inwieweit dieses als Rechtsnorm gefasst, überprüft und eingeordnet werden kann und welche Funktionen dem Nachhaltigkeitskonzept im Recht zukommen, ist Gegenstand dieser Untersuchung.
Der Nachhaltigkeitsbegriff ist heute Gegenstand unzähliger internationaler, europäischer und nationaler Regelungswerke. Die rechtliche Aussage des Konzepts ist jedoch nicht abschließend geklärt. Während einige darin ein umweltrechtliches Prinzip erblicken, stellen andere auf konkretisierende Nachhaltigkeitsprinzipien ab oder betonen den Ausgleich ökonomischer, ökologischer und sozialer Belange. Für viele schließt die Beliebigkeit des Nachhaltigkeitsbegriffs eine rechtliche Bedeutung grundsätzlich aus. Das Buch setzt sich kritisch mit der rechtlichen Rezeption des Konzepts der Nachhaltigen Entwicklung auseinander. Es erschließt das praktische Anliegen des Nachhaltigkeitskonzepts im historischen Kontext der Vereinten Nationen und zeigt anhand rechtstheoretischer Kriterien den möglichen Rechtscharakter eines rechtsverbindlichen Nachhaltigkeitsbegriffs auf. Auf dieser Grundlage werden die Bedeutung, Funktion und Bindungswirkung des Nachhaltigkeitskonzepts als Rechtsprinzip diskutiert.