Entfaltet ein Recht schon Wirkungen bevor es entstanden ist? Dieser Frage geht Franz Hofmann im Recht des Geistigen Eigentums nach. Über das Konzept des Anwartschaftsrechts begründet er, dass Erwerber von Immaterialgüterrechten schon Schutz erfahren, obwohl das eigentliche Recht noch nicht besteht.
Jenseits der Rechtsstellung des Vorbehaltskäufers vor vollständiger Kaufpreiszahlung werden viele weitere Rechtspositionen einschließlich diverser Vorstufen von Immaterialgüterrechten als Anwartschaftsrechte qualifiziert. Trotz einer regen Diskussion des Anwartschaftsrechts bleiben die Konturen dieser Rechtsposition unscharf, was eine klare Analyse etwaiger immaterialgüterrechtlicher Anwartschaftsrechte erschwert. Franz Hofmann stellt sich der Aufgabe, die Rechtsfigur des Anwartschaftsrechts abstrakt zu erfassen. Seine dabei entwickelte Theorie wendet er auf das Recht des Geistigen Eigentums an. Er weist nach, dass Erwerber von Immaterialgüterrechten über die Rechtsfigur des Anwartschaftsrechts während der Rechtsentstehungsphase bereits stärkeren Schutz erfahren, als bisher angenommen. Gleichzeitig zeigt er, wie das Recht des Geistigen Eigentums stärker in die allgemeine Zivilrechtsdogmatik einzuflechten ist.