Der strafrechtliche Schutz des geistigen Eigentums hat unter dem Einfluss der europäischen Rechtspolitik eine erhebliche Aufwertung erfahren. Die vielfältigen Verzahnungen mit der zivilrechtlichen Durchsetzung von Schutzrechten, die strafprozessualen Besonderheiten der Ermittlung von Urheber- und Patentstraftaten und die Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe sind Gegenstand des vorliegenden Bandes.
The protection of intellectual property in criminal law has been enhanced considerably under the influence of European legal policies. The close integration with the implementation of protective rights under civil law is reinforced by the close cooperation between the representatives of the injured party and the prosecuting authorities. From a constitutional standpoint, the resulting functionalization of criminal proceedings for civil law purposes has led to considerable problems. However, the blanket criminal law provisions concerned have raised a lot of doubts in the interpretation of the undefined legal terms elsewhere as well. For example, the ambiguous methodology in the area of the theory of errors or in questions of the perpetration of an offence, for instance in the case of indirect infringement of a patent, have proven to be problematic. In the long run, it will be necessary to coordinate this with related branches of criminal law. Der strafrechtliche Schutz des geistigen Eigentums hat durch Maßnahmen der EU und völkerrechtliche Verträge zur Stärkung gewerblicher Schutzrechte eine erhebliche Aufwertung erfahren, zumal die transnationalen Vereinbarungen detaillierte Vorgaben an den strafrechtlichen Rechtsschutz beinhalten. Die Autoren der hier gesammelten Beiträge erörtern deshalb u. a. , welche Hindernisse bei der Verwirklichung eines einheitlichen Schutzstandards überwunden werden müssen. Die ohnehin aufgrund des akzessorischen Charakters von Urheber-, Marken- und Patentstrafrecht bestehende Verzahnung mit der zivilrechtlichen Durchsetzung von Schutzrechten wird durch eine enge Kooperation zwischen der Geschädigtenvertretung und den Strafverfolgungsbehörden verstärkt. Genauer betrachtet werden deshalb auch die sich aus der Nebenklageberechtigung, der Hinzuziehung im Ermittlungsverfahren und der "privaten Rechtshilfe" ergebenden Veränderungen im strafprozessualen Verfahren. Aus rechtsstaatlicher Sicht bereitet die Funktionalisierung des Strafverfahrens zu zivilrechtlichen Zwecken erhebliche Probleme. Aber auch sonst wirft der Blankettcharakter der betreffenden Strafnormen viele Zweifelsfragen bei der Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe auf. Eingehend untersucht wird auch, ob eigenständige patent- und urheberstrafrechtliche Maßstäbe zur Konkretisierung der Blankettnormen herausgebildet werden müssen. Erforderlich ist schließlich eine Abstimmung mit verwandten Teilgebieten des Strafrechts, beispielsweise mit dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor unbefugten Bildaufnahmen.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort der Herausgeber -
Nikolaus Bosch
: Einführung -
Bernhard Kretschmer
: Transnationalisierung des strafrechtlichen Schutzes geistigen Eigentums -
Hans Kudlich
: Strafrechtliche Fragen der mittelbaren Patentverletzung -
Bernd Heinrich
: Irrtumskonstellationen im Urheberstrafrecht -
Tobias Reinbacher
: Drahtlos straflos? Gedanken zur Strafbarkeit der privaten Betreiber offener WLAN-Anschlüsse -
Kristian Kühl
: Neuere Entwicklungen im strafrechtlichen Schutz des Persönlichkeitsrechts -
Jochen Bung
: Strafprozessuale Fragen beim Schutz geistigen Eigentums. Beweiserleichterungen, Nebenklage und verstärkte Beteiligung Privater in europäischen Ermittlungsverfahren -
Clemens Kessler
: Probleme der Geschädigtenvertretung in Strafverfahren gegen Schutzrechtsverletzer