Mit der Einführung der Einheitsstrafe soll eine vollständige Neuausrichtung der Konkurrenzlehre und der Strafzumessungsdogmatik erfolgen. Bisherige Rang- und Reihenfolgen werden aufgegeben, neue Ordnungsprinzipien etabliert. Die Einheitsstrafe wirkt dabei wie ein Keil: sie bricht Bestehendes auf und stößt Veränderungen an.
Oliver Harry Gerson widmet sich in einer systematischen und praxisorientierten Aufarbeitung sämtlichen zentralen Problemfeldern, die mit der Einführung der Einheitsstrafe in das deutsche Sanktionenrecht verbunden sind. Eine Einheitsstrafe meint eine Strafenbildungs- und Strafzumessungsmethode, die keine Unterscheidungen mehr zwischen der Art, der Form und der Bestimmung der Strafhöhe ausweist, unabhängig davon, wie viele selbstständige Unrechtsverwirklichungen zur Aburteilung stehen. Um den Strafenfindungsvorgang zu vereinheitlichen und zu einer echten Herstellungsmethode zu transformieren, entwickelt der Autor ein Fortschreibungsparadigma. Diese neuartige Zumessungsmethode knüpft an den Unrechts-Schuld-Konnex der Verbrechenslehre an und macht durch funktionale Abstufungen die Qualität der Strafbegründungsschuld tatproportional messbar, indem sie in eine quantitative Bewertung des verschuldeten Unrechts überführt wird. Die Arbeit markiert einen Paradigmenwechsel, der die drängenden Fragen des Strafsanktionenrechts zu Ende denkt.