Unveräußerliche Rechte kann man nicht freiwillig aufgeben oder übertragen. Nicht nur Grundrechte können unveräußerlich sein. Unser Rechtssystem schränkt auf unterschiedliche Weisen die Verfügung über gewisse Rechte ein. Weshalb dürfen aber die Rechtstragenden nicht darüber verfügen? Handelt es sich dabei nicht um eine ungerechtfertigte Einschränkung der Vertragsfreiheit oder der möglichen Einwilligung?
A holder of an inalienable right cannot waive or transfer it. It is not only fundamental rights which are inalienable; there is also a range of different legal relations implying inalienability. The author questions why their holder should not be allowed to dispose of these rights and considers answers from various fields, such as for example legal theory or applied ethics. Ein Recht ist dann unveräußerlich, wenn man es nicht freiwillig aufgeben oder transferieren kann. Elias Moser liefert eine Begriffsanalyse dieses grundlegenden Konzeptes. Es handelt sich bei solchen Rechten nicht nur um Grundrechte. Auch Einschränkungen der Einwilligung und der Vertragsfreiheit machen den Verzicht oder Transfer bestimmter Rechte unmöglich. Es stellt sich zudem die Frage, ob es so etwas wie unveräußerliche Rechte überhaupt geben kann oder ob das Konzept einen Widerspruch enthält. Schließlich untersucht der Autor, weshalb eine Person nicht frei über bestimmte Rechte verfügen darf und sucht nach den moralischen Gründen für die Rechtfertigung dieser Freiheitsbeschränkung. Ideen wie bspw. die Menschenwürde, ein gerechtfertigter Paternalismus, oder Schutz vor Zwang und Ausbeutung werden anhand von Beispielen aus Debatten der angewandten Ethik diskutiert.